Ratgeber · Datenschutz

DSGVO-Checkliste: Schulsoftware datenschutz­konform auswählen.

Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Daten von Schüler:innen gehören zu den sensibelsten überhaupt — und die Verantwortung liegt bei Schule und Schulträger, nicht beim Software-Anbieter. Diese Checkliste hilft, neue Werkzeuge vor der Einführung systematisch zu prüfen.

Warum die Prüfung Chefsache ist

Wenn eine Schule Software einführt, die personenbezogene Daten verarbeitet, ist sie datenschutzrechtlich die verantwortliche Stelle — der Anbieter arbeitet in der Regel als Auftragsverarbeiter. Das heißt praktisch: Nicht der Anbieter haftet zuerst, sondern die Schule bzw. ihr Träger muss belegen können, dass die Auswahl sorgfältig war. Eine strukturierte Prüfung vor der Einführung ist deshalb keine Bürokratie, sondern Absicherung.

Die 10-Punkte-Checkliste

Typische Warnsignale

Und im Alltag?

Datenschutz endet nicht bei der Auswahl: Legen Sie fest, wer an der Schule Zugänge vergibt, prüfen Sie Rollen einmal pro Schuljahr, und nehmen Sie das Löschkonzept in den Jahreskalender auf (z. B. nach den Sommerferien). So bleibt die Einführung nicht nur rechtlich sauber, sondern auch dauerhaft beherrschbar.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die Datenschutzbeauftragten von Schule und Schulträger.

So entwickeln wir: alle Systeme auf Servern in Deutschland, ohne externe Drittdienste, mit AV-Vertrag — Datenschutz zuerst.

Produkte ansehen Anfragen

← Alle Ratgeber